Informationen zur Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22.05.2012
Die Verordnung über Biozidprodukte ( BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Material oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden.
In Bezug auf diese Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012) möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen, dass auch Sie wissen, was genau ein Biozid ist und vor allem welche Hauptgruppen es überhaupt gibt.
Was ist ein Biozid?
Biodzide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Putz- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Im Alltag setzten wir Biozide für viele unterschiedliche Zwecke ein: Um Häuser und Wohnungen von Schimmel zu befreien, Lebensmittel vor Motten und Käfer zu bewahren oder den Holzwurm in Baumaterialen zu bekämpfen.
Hauptgruppen
Hauptgruppe 1
Hauptgruppe 2
Hauptgruppe 3
Hauptgruppe 4
Desinfektionsmittel
Diese Produktarten umfassen keine Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht beabsichtigt ist; dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte.
PA1: Menschliche Hygiene
PA2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel
PA3: Hygiene im Veterinärbereich
PA4: Lebens- und Futtermittelbereich
PA5: Trinkwasser
Schutzmittel
Sofern nicht anders angegeben umfassen diese Produktarten nur Produkte zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen.
PA6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
PA7: Beschichtungsschutzmittel
PA8: Holzschutzmittel
PA9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
PA10: Schutzmittel für Baumaterialien
PA12: Schleimbekämpfungsmittel
PA13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten
PA11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
Schädlingsbekämpfungsmittel
PA14: Rodentizide2 PA15: Avizide3 PA16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose PA17: Fischbekämpfungsmittel PA18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden PA19: Repellentien und Lockmittel PA20: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere nSonstige Biozidprodukte
PA21: Antifouling-Produkte
PA22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermien
Weitere Informationen zum Thema Biozidprodukte können Sie unter folgendem Link einsehen:
Die sogenannten Artikel 95 Liste können Sie unter folgendem Link einsehen:
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „Biozidverordnung“ haben, so sprechen Sie uns doch einfach an. Unser Team informiert Sie gerne über den aktuellen Stand der betroffenen Produkte!
Quellennachweis:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de
Europäische Chemikalienagentur, ECHA, http://www.echa.eu